Im Juni hat sich die Bundesregierung auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht (BGH), dass die bisherige Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sei. Lange wurde darum gerungen. Nun hat die Groko sich auf einen Kompromiss geeinigt. Wie schnell das ging ist für ein solch großes Vorhaben unüblich. Müssen sich Eigentümer auf Änderungen einstellen?
Jeder Hausbesitzer zahlt Grundsteuer und auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz betont, dass durch die jetzige Reform die Steuerzahler insgesamt nicht höher belastet werden. Jedoch gibt es dafür keine Garantie, da die Kommunen durch ihre Hebesätze am Ende über die endgültige Höhe der Grundsteuer entscheiden. Experten erwarten laut tagesschau.de, dass auf Eigentümer und Mieter in Ballungsräumen Mehrkosten von circa 50 Euro pro Jahr zukommen können.
Der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete oder Pacht, sollen weiterhin Einfluss auf die Berechnung der Grundsteuer haben. Die Grundsteuer soll also weiterhin wertabhängig sein. In die Berechnung fließen dann Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Gebäudealter und sogenannte Mietniveaustufe mit ein. Die Absicht hierbei ist, so Gerechtigkeit herzustellen. Also teure Immobilien in besseren Lagen sollen höher besteuert werden als weniger wertvolle Immobilien in weniger guten Lagen.
Allerdings soll es eine Öffnungsklausel geben. Das heißt, die Bundesländer können von der vorgegebenen Regelung abweichen und ihren Kommunen unterschiedliche Parameter zur Steuerermittlung vorgeben. Darauf bestand die Bayerische Landesregierung. Für sie ist der Vorschlag von Olaf Scholz zu kompliziert und bürokratisch. Durch die Öffnungsklausel kann Bayern sein eigenes Modell umsetzen. Das „Einfach-Flächenmodell“ der Bayern sieht vor, dass zur Berechnung der Steuer nur Größe und Nutzung der Grundstücks- und Gebäudefläche herangezogen werden. Bodenwert und Miet- oder Pachthöhe spielen hier keine Rolle. Daran wird allerdings kritisiert, dass Eigentümer von großen Grundstücken in teuren Lagen bevorzugt würden.
Nach wie vor ist also die Höhe der Grundsteuer von der Höher des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde abhängig. Auch heute schon werden vergleichbare Immobilien in unterschiedlichen Regionen Deutschlands unterschiedlich besteuert, weil die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben.
Ab Januar 2025 soll die Grundsteuer nach dem neuen Gesetz berechnet werden. Bis dahin hat der Bund fünf Jahre Zeit, die notwendigen Daten zu erheben. Derzeit nehmen Kommunen über die Grundsteuer 14 Milliarden Euro ein für 36 Millionen Wohngebäude und Grundstücke. Das neue Gesetz soll auch helfen, Bodenspekulation besser zu begegnen. Denn durch die neue Regelung können unbebaute Grundstücke oder ungenutzte Immobilien, bei denen auf Preissteigerungen gesetzt wird, mit einer höheren „Grundsteuer C“ belastet werden.
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Source: flowf