Längst nicht alles, was glänzt, ist Gold. Egal, wie strahlend Ihnen der Kaufinteressent von seinen Finanzierungsmöglichkeiten berichtet – vertrauen sollten Sie darauf erst, wenn die Finanzierungszusage von der Bank vorliegt. Denn alles, was nicht schwarz auf weiß genehmigt ist, könnte für Sie mehr als unangenehm enden: in einer nervenaufreibenden Rückabwicklung und mit finanziellen Verlusten.
Zugegeben: Die Taschen voller Geld hat kaum jemand. Aber wahr ist auch, dass man einem nackten Mann rein gar nichts aus der Tasche ziehen kann. „Dabei sah der Interessent doch so schnieke aus in seinem Jackett, und nun geht es plötzlich um sein letztes Hemd …“
Sie wären zwar nicht der erste Privatverkäufer, der sich blenden lässt oder schlichtweg vergisst, sich bezüglich der Bezahlung verbindlich abzusichern, aber ersparen sollten Sie sich das Worst-Case-Szenario unbedingt. Der abgeschlossene Kaufvertrag wird ohne Finanzierungszusage schnell zum freien Fall ohne Netz, und nach dem ersten Aufatmen folgt der Absturz.
Wenn sich nach dem Verkauf herausstellt, dass der neue Hausbesitzer keine Finanzierungs-Genehmigung vom Kreditinstitut erhalten hat, ist er Ihnen gegenüber natürlich schadenersatzpflichtig. Doch das bedeutet nicht, dass die Rückabwicklung für Sie ohne finanzielle Verluste vonstattengeht.
Vom zeitlichen und nervlichen Aufwand einmal abgesehen, kann es jetzt leicht passieren, dass Sie Ihre Immobilie unter Wert verkaufen müssen. Denn die Interessenten, denen Sie zuvor eine Absage erteilt haben, werden schwer wiederzugewinnen sein – und wenn doch, versuchen sie Ihre geschwächte Verhandlungsposition auszunutzen und den Preis zu drücken. Die alternative Suche nach neuen Interessenten ist ebenfalls mit finanziellen Aufwendungen verbunden.
Um weder Zeit noch Geld mit einem finanziell wackelig aufgestellten Kauf-Kandidaten zu verlieren und ihren Kunden unnötige Strapazen zu ersparen, fordern Profi-Makler stets eine Finanzierungsbestätigung von der Bank. Sie stehen auch dem Käufer in spe zur Seite, indem sie ihn auf die Gespräche mit dem Kreditinstitut vorbereiten. Die meisten Banken bestehen darauf, dass ein Gutachter überprüft, ob die angegebenen Daten mit der zu finanzierenden Immobilie übereinstimmen. Ob die Erstellung solch einer Expertise mit zum Service gehört, hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab. Der Makler weiß hier Rat und greift dem Kaufinteressenten bei der Beschaffung einer Finanzierungszusage in Ihrem Sinne unter die Arme.
Aufgrund seiner Erfahrung achtet der Immobilien-Profi standardmäßig darauf, dass auch in puncto Belastungsvollmacht und Lastenfreistellung alles optimal abgewickelt wird. Er sorgt dafür, dass der Verkaufsvertragsentwurf im Fall eines Rücktritts vom Kauf nicht Ihnen zu Lasten fällt. Und damit Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben, setzt er Sie frühzeitig über alle Fakten rund um das Thema „Vorfälligkeitsentschädigung“ ins Bild.
Fazit: Anders als auf dem Viehmarkt, reicht ein Handschlag nicht aus, wenn es um den Verkauf von Immobilien geht. Auch für Sie sollte deshalb die Regel gelten: Kein Verkauf ohne Finanzierungszusage.
Sie möchten sich nicht ohne Netz in den Hausverkauf fallen lassen? Richtig so. Wir fangen Sie auf und sortieren finanzielle Wackel-Kandidaten aus.
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