Verkaufen? Vermieten? Selbst bewohnen? Wer eine Immobilie erbt, steht vor diesen Fragen. Gerade in der Trauerphase sind viele Erben verunsichert, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Haben die Erben als Kinder darin gewohnt, beziehungsweise wenn es das Zuhause der Eltern war, fällt die Entscheidung oft schwer. Und wenn mehrere Erben erben, müssen sie sich auch erst einig werden, wie sie mit dem Erbe umgehen.

Was das Erbe vereinfacht, ist in der Regel ein Testament. Denn hier hat der Erblasser bereits viele wichtige Fragen geklärt, zum Beispiel wenn ein Alleinerbe festgelegt wurde oder dem Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert wurde. Jedoch gibt es hier auch rechtliche Einschränkungen. Wenn es beispielsweise mehrere Erben gibt, kann das Erbe in der Regel nicht vollständig an den Alleinerben gehen, da den anderen Erben möglicherweise ein Pflichtteil zusteht.

Wenn kein Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer erbt. Kinder und Enkelkinder gelten als Erben ersten Grades. Ihnen steht in jedem Fall ein Pflichtteil zu. Ebenso erhalten Ehepartner mindestens ein Viertel des Erbes. Gibt es keine Erben ersten Grades, geht das Erbe an die Erben zweiten Grades. Mehrere Erben eines Grades bilden eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam entscheiden, was mit dem Erbe geschehen soll. Im Falle der Immobilie müssen sich also alle einigen, ob sie verkauft oder vermietet werden soll oder ob einer die Immobilie selbst bewohnt. Oft muss dann noch geklärt werden unter welchen Bedingungen er das tun kann, ob er zum Beispiel Miete zahlt oder ob er die anderen Erben auszahlt und ihm die Immobilie anschließend gehört.

Außerdem müssen sich die Erben auch mit den laufenden Kosten der Immobilie beschäftigen wie Steuern und anderen Nebenkosten. Denn die müssen erstmal weitergezahlt werden. Dazu kommt die Erbschaftsteuer. Allerdings kommt es darauf an, ob Erbschaftsteuer bezahlt werden muss. Denn das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel hängt es davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erbe zum Erblasser steht, wie viel die Immobilie wert ist und wie sie genutzt wurde. Erben Kinder von ihren Eltern, so gilt ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Wenn die Immobilie weniger ist, fällt keine Erbschaftsteuer an. Erben Enkel von ihren Großeltern beträgt der Steuerfreibetrag nur noch 200.000 Euro.

Experten raten dazu, die Immobilie professionell bewerten zu lassen. Profi-Makler bieten diesen Service kostenlos an. Das Finanzamt orientiert sich bei der Immobilienbewertung am lokalen Preisspiegel und berücksichtigt nicht individuelle Besonderheiten einer Immobilie. Das kann sich für Erben durchaus nachteilig auswirken, wenn der geschätzte Wert nicht dem am Markt erzielbaren Preis entspricht. Schätzt also das Finanzamt den Preis zu hoch, muss eventuell Erbschaftssteuer gezahlt werden, obwohl die Immobilie zu diesem geschätzten Preis womöglich gar nicht verkauft werden könnte – aus welchen Gründen auch immer. Außerdem richtet sich noch die Höher der zu zahlenden Steuern nach dem ermittelten Wert.

Hat andererseits der Ehepartner oder das Elternteil die Immobilie selbst bewohnt, so kann eine Befreiung von der Erbschaftsteuer beantragt werden. Bewohnt der Erbe andererseits die Immobilie oder zieht kurz nach dem Erbfall ein und bleibt dort mindestens zehn Jahre wohnen, muss ebenfalls keine Erbschaftsteuer bezahlt werden. Sind sich Erben unsicher, sollten sie sich in jedem Fall von einem Steuerberater beraten lassen.

Die Entscheidung, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst bewohnt werden soll, ist also nicht ganz einfach zu treffen, da viele Faktoren sie beeinflussen. Deshalb ist es ratsam, sich von einem neutralen Immobilienexperten beraten zu lassen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, wie Sie nun am besten vorgehen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © Jamie Haughton/unsplash.com

Source: flowf