Besitzen Paare, die sich trennen, eine Immobilie, stellt sich immer auch die Frage, wie mit ihr umzugehen ist. Denn Möglichkeiten gibt es viele. Aber welche ist die beste Lösung? Können sich Paare nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Diese Möglichkeit sollte aber am besten vermieden werden.
Bevor sich ein Paar endgültig scheiden lassen kann, muss es ein Jahr getrennt gelebt haben. Ist das Paar überzeugt, dass es definitiv nicht mehr zusammenleben möchte, kann es, wenn es eine Immobilie besitzt, diese auch schon im Trennungsjahr verkaufen. Das kann schon helfen, Streit während des Vollzugs der Scheidung zu vermeiden. Schließlich lässt sich der Verkaufserlös einer Immobilie leichter teilen, als eine Immobilie.
Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann einer der Ehepartner verlangen, dass die gemeinsame Immobilie verkauft wird. Lehnt der andere Ehepartner dies dennoch ab, kann er sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Dieser Schritt kann aber zum Beispiel dadurch vermieden werden, wenn sich das Paar an einen als Mediator ausgebildeten Immobilienexperten wendet. Dieser hilft, eine Interessenabwägung durchzuführen.
Entscheidet sich das Paar für den Verkauf der Immobilie, ist das natürlich die einfachste Lösung. Denn nun steht beiden ihr Teil des Verkaufserlös für den Neuanfang oder zur Tilgung eventueller Bankverbindlichkeiten zur Verfügung.
Natürlich ist es auch möglich, die Immobilie zu vermieten. Das bietet den Vorteil, dass sie im Familienbesitz bleibt und später an die Kinder vererbt werden kann. Außerdem kann mit den Mieteinnahmen der Kredit bei der Bank getilgt werden.
Der ungünstigste Fall jedoch ist oft, wenn das Paar sich nicht einigen kann. Denn dann droht eine Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung ist ein Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Ziel ist es hier, nicht teilbares Vermögen in teilbares Vermögen umzuwandeln. Kann sich das Paar also nicht einigen, wie viel der Partner, der die Immobilie behalten möchte, dem anderen zahlen muss, so kann dieser Fall eintreten.
In der Regel ist dies aber eine schlechte Lösung, da eine Immobilie hier oft unter ihrem eigentlichen Wert versteigert wird. Denn es gibt viele Schnäppchenjäger, die auf genau solche Gelegenheiten warten. Zwar hat auch der Partner, der in der Immobilie bleiben möchte, hier die Chance, den Anteil des Ex-Partners günstig zu erwerben, wenn er das Höchstgebot abgibt. Jedoch birgt das auch Risiken. Zum Beispiel kann ein anderer Bieter ihn überbieten. Oder ein anderer Bieter treibt den Preis so weit in die Höhe, dass der Preis für den Ehepartner, der in der Immobilie bleiben möchte zu hoch wird. Dazu kommen die Kosten für das Sachverständigengutachten – diese liegen zwischen 1.000 und 2.500 Euro – die Kosten für den Notar sowie für das gesamte Verfahren.
Ein Profi-Makler ist eine neutrale Instanz und hilft beiden Partnern, eine Teilungsversteigerung zu vermeiden und findet für beide Partner eine optimale Lösung für die Immobilie.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Trennungsphase ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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