Steht der Verkauf einer Immobilie an, geht das Gerenne los nach den nötigen Unterlagen. Einige fehlen, andere sind nicht mehr gültig. Und für jedes Dokument muss man zu einem anderen Amt oder einer anderen Behörde. Das heißt, viel Zeit in Wartezimmern verbringen, ist angesagt. Aber sind wirklich alle Unterlagen wichtig? Wir verraten Ihnen, was Sie unbedingt benötigen und wo Sie es erhalten.

Der Auszug aus dem Grundbuch ist unerlässlich. Schließlich ist dort vermerkt, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Schulden belastet ist. Diesen Auszug erhalten Sie beim Grundbuchamt.

Ebenso wichtig ist die Flurkarte. Denn sie ist der amtliche Nachweis, dass das Grundstück existiert. Sie enthält: die Lage des Grundstücks und dessen Grenzen, die Bebauung sowie die Flur- und Flurstücknummer, die zur Identifizierung des Grundstücks dient. Die Flurkarte gibt es beim Katasteramt.

Laut Gesetzgeber ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens zum Besichtigungstermin vor oder wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Es wird zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis unterschieden. Welchen Sie benötigen, hängt von Ihrer Immobilie ab. Qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater können einen Energieausweis ausstellen.

Auch die Baupläne sind nötig. Zu ihnen zählen die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung. Alles zusammen erhalten Sie beim Bauordnungsamt.

Die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche möchten ebenfalls viele Interessenten sehen. Einige möchten es oft ganz genau wissen und werden Sie nach dem Umbauter Raum (UR) beziehungsweise dem Brutto-Rauminhalt (BRI) fragen, also dem Volumen Ihres Objekts. Hier hilft Ihnen auch das Bauordnungsamt oder der Architekt weiter.

An das Baulastenverzeichnis denken oft wenige Verkäufer. Darin finden sich die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers, beispielsweise: wo die Mülltonnen aufgestellt werden müssen oder dass eine Abstandfläche zum Nachbarn bei An- oder Umbauten eingehalten werden muss.

Eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Betriebskosten der letzten zwei Jahre, zum Beispiel Steuern und Versicherungen, wird ebenso benötigt.

Bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zudem folgende Unterlagen nötig: Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte. Diese bekommen Sie beim Grundbuchamt, der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © rastudio/Depositphotos.com

Source: flowf